Aktiv trotz Corona
Leukämie- und Lymphomhilfe e.V.
Selbsthilfeverband in NRW
Michael Enders verschenkt 300 bunte Gesichtsmasken
Die Gesundheit ist das Wichtigste Gut des Menschen. Gerade in der Corona Krisenzeit kann jeder seinen Teil dazu beitragen, um sich und andere zu schützen! Da könnten Gesichtsmasken doch helfen, dachte sich Michael Enders, Vorsitzender der LLH Leukämie- und Lymphomhilfe Selbsthilfeverband in NRW und Leiter der Selbsthilfegruppe Oberberg.
Seit 22 Jahren ist der Lebensinhalt von Michael Enders Patienten zu helfen. Dazu aktualisiert er ständig seinen Wissenstand, um auf dem neuesten Stand der Forschung zu sein. Zu seinen zahlreichen Tätigkeiten gehören u.a. Ärztekongressbesuche, Organisation von Veranstaltungen und Benefiz-Konzerte, Durchführung von Kongressen und Symposien.
Gute Ideen gehen Michael Enders kaum aus. Zu Weihnachten konnte er einige Geldgeber gewinnen. Dafür wurden Gutscheine angefertigt, die an Patienten und Bedürftige verteilt wurden. Bei dieser Aktion wurden insgesamt 11.500 € in Gutscheinen a 50 € verteilt. Auch jetzt benötigen viele Menschen Hilfestellung während der Coronakrise. Hierfür konnte wieder eine Verteilungsaktion von Gutscheinen in Höhe von jeweils 50,– €, für insgesamt 1.500,– € erreicht werden.
Der Gedanke zur Gesichtsmaske war kaum ausgesprochen, da fanden sich fleißige helfende Hände. Hier sieht man Michael Enders, mit einigen der 300 Gesichtsmasken, die inzwischen aus bunten Stoffen genäht wurden.
In der LLH Selbsthilfegruppe ist es selbstverständlich einander zu helfen, der Mensch steht im Mittelpukt. Die Mitarbeiter arbeiten alle ehrenamtlich und unabhängig. Angeboten wird Begleitung und Hilfe für Betroffene und Angehörige. Hier findet man Beistand in der Krise und auf dem Weg zur Gesundung. Als Betroffene und Angehörige von Leukämie- und Lymphomerkrankten, kennt man die Ängste und Sorgen der Patienten.
Bei einer solchen Vorerkrankung gilt man als Risikopatient wenn eine Krankheit auftritt wie Copid 19. Die Zahl der Ansteckungen sollte möglichst reduziert werden. Die Meinungen zu Gesichtsmasken und Mund- und Nasenschutz gehen ja immer noch weit auseinander. Eine solche Maske ist selbstverständlich keine zertifizierte, medizinische Atemschutzmaske.
Das Tragen einer Gesichtsmaske kann das Risiko einer Ansteckung durch andere Menschen verringern. Tröpfchen, die bei Husen und Niesen entstehen, werden abgeblockt. Menschen gehen täglich hautnah „an einen ran“, man wird behustet, angeniest, angesprochen. Obst und Gemüse liegen in den Obst- und Gemüsetheken teilweise frei herum. Da wird auch oft ungehemmt drüber gehustet. Bakterien und Viren sind unsichtbar und unbemerkt vorhanden. Schützt man Mund und Nase wird außerdem Mundgeruch aufgehalten und Allergiker freuen sich darüber dass Pollen abgehalten werden. Sind das nicht angenehme zusätzliche Begleitfolgen?
Die Erreger von Covid-19 vertragen keine Hitze. Die kostenlos zur Verfügung gestellten Gesichtsmasken sind waschbar und bei guter Pflege wiederverwendbar. Nach jedem Tragen sollten die aus Baumwolle oder Leinen gefertigten Mund-Nase-Bedeckungen bei mindestens 60 °gewaschen und gebügelt werden, am besten mit Dampfbügeleisen (95 °).
Das ärztliche Personal sowie Pflegekräfte tragen ja schon lange einen Mund-und Nasenschutz, deren Wirkung unumstritten ist, bei ihrer Arbeit mit den Corona-Patienten. Aber der medizinische Schutz ist knapp und selbstverständlich in erster Linie denen vorbehalten, die in der ersten Reihe stehen bei der Therapierung von Covid 19. Wenn man seine Atemwege ebenfalls bedecken möchte, bietet es sich an, eine Gesichtsmaske selbst anzufertigen. Enders Masken sind gut tragbar und können sogar als modisches Accessoire Freude bereiten. Als bunter Gesichtsschmuck wurden sie von Patienten, den vielen ehrenamtlichen Helfern der LLH Organisation und auch von einigen Bergneustädtern mit Freude angenommen.
Deutschlands Kanzlerin Merkel hatte bereits die dringende Empfehlung zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften abgegeben. Bisher sind einzelne Bundesländer dieser Aufforderung gefolgt.
Ab Montag, 27. April, gilt in NRW, (§ 12a Coronaschutzverordnung des Landes NRW) „die Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger Mund und Nase zu bedecken. Das Tragen einer „textilen Mund-Nase-Bedeckung“ wird zur Pflicht bei Besuch von Geschäften des Einzelhandels, Post- und Bankfilialen, Tankstellen, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb einer gastronomischen Einrichtung, auf sämtlichen Flächen innerhalb von Shopping-Malls, Factory Outlets und ähnlichen Einrichtungen, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, beim Kundenkontakt von Handwerkern und Dienstleistern, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen im Gesundheitswesen und im öffentlichen Personenverkehr, also in Bussen und Bahnen. Zum ÖPNV-Bereich werden auch Schulbusse, Haltestellen und U-Bahnhöfe gezählt“.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte: „Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln.“ Nach Experten-Auffassung könne auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. „Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.“
Text: Stefania & Norbert Herod, LLH Öffentlichkeitsarbeit