Leukämie- und Lymphomhilfe e.V.

Selbsthilfeverband in NRW

Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Leukämie- und Lymphomhilfe NRW e.V.
Selbsthilfeverband Nordrhein-Westfalen
Talstr. 32
51702 Bergneustadt
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Verein zur Unterstützung on Erkrankten und Angehörigen bei Leukämie und Lymphomen

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Wir beraten und unterstützen Betroffene und Angehörige bei Leukämien und Lymphomerkankungen

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 17.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 18.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Michael Enders
51702 Bergneustadt
Talstr. 32

E-Mail: info@llh-nrw.de

Telefon: 02261 41951

Link zur Website: https://llh-nrw.de/